Weilheim – Ende voriger Woche verständigte sich die Selbstverwaltung (GKV/PKV/DKG) auf eine Finanzierungs- und Strukturvereinbarung für SüVs.
Diese Vereinbarung legt für die Einführungsphase von 2027-29 die Finanzierungsgrundlagen fest. Im Jahr 2027 steht eine Strukturpauschale von 182.734 € je finanzierungsrelevantem Bett zur Verfügung. Dazu kommt eine Sachkostenpauschale je Belegungstag von 95 €. Die Vergütung ist auf max. 50 vollstationäre Betten begrenzt. Als Mindestfallzahl pro gefördertem Bett werden 30 Fälle pro Jahr definiert. Bei Unterschreitung der geforderten Mindestfallzahl kommt es zu Abschlägen.
Für den sektorenübergreifenden Versorger (SüV) SOGesund entsteht damit Rechtssicherheit und ab 2027 eine Planungsgrundlage für die künftige Einnahmesituation. Die neuen Finanzierungsgrundlagen wird die Krankenhaus GmbH sorgfältig bewerten. Wie und wo sich auf dieser Basis Weiterentwicklungmöglichkeiten und ggf. neue Chancen für das SOGesund ergeben, wird in den zuständigen Gremien beraten.